Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?

Auf einem Waldspaziergang begegnet man vielen Schönheiten, die sich in Blumensträussen oder in Kränzen gut machen würden. Darf ich sie einfach abschneiden und mitnehmen?
Nachhaltig einkaufen verbinden einige auch mit den Begriffen «lokal» und «saisonal» – auch bei Blumen. Sind die Floralien dazu noch gratis, freut dies auch das Portemonnaie nachhaltig.
Ich habe da Privileg, fast direkt am Wald zu wohnen. Oft sehe ich auf meinen Spaziergängen wunderbare Kostbarkeiten am Wegrand liegen bzw. stehen: Farne, Ranken, Hagenbutten oder andere Beeren – und mein Floristinnenherz macht Freudensprünge. Der gedankliche Griff zur Gartenschere liegt in solchen Momenten nahe, doch der Verstand schaltet sich schnell ein und sagt: Halt, das darfst du nicht!
Doch dürfen wir von einem Waldspaziergang tatsächlich nichts mitnehmen?
Ich erinnere mich an einen Beitrag im Magazin «Florist:in» und zu Hause suche ich in meinem gut dotierten Archiv die Ausgabe 9/2024 heraus. Dort steht, was auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch festhält:
«Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wild wachsender Beeren, Pilze und dergleichen sind in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet, […]».
Das Bedarf einer weiteren Erläuterung, die sogleich von Katharina Weber von der Medienstelle der Baudirektion des Kantons Zürich mitgeliefert wird:
«Es darf mitgenommen werden, was auf dem Waldboden liegt und von einer Person getragen werden kann. Dies gilt auch für Wälder in Privatbesitz. Aber es gibt einen Haken: Die Regel gilt nur bei der Verwendung für den Eigenbedarf. Floristinnen und Floristen brauchen – je nach Kanton – eine Bewilligung oder zumindest eine Absprache mit dem Revierförster. Über die lokalen Vorschriften könne der kantonale Forstdienst Auskunft geben. Die Kontaktangaben des zuständigen Revierförsters sind meistens auf den Gemeindewebsites aufgeführt.»
So oder so gilt auch für Privatpersonen, dass man weder geschützte Pflanzen (z.B. Stechpalme) schneiden noch Äste und Bäume ansägen darf. Auch die Rinde bleibt tabu, bietet sie doch Bäumen Schutz vor äusseren Einflüssen wie Witterung und Schädlingen. Stehen gelassen gehören übrigens auch seltene Moosarten wie Torfmoos und Weissmoos und sowieso alles, was in einem Naturschutzgebiet wächst.
Der Wald ist also kein Selbstbedienungsladen. Es gilt, sich vor dem Spaziergang oder der Wanderung zu informieren, am besten bei der Gemeinde und beim Revierförster. Letzterer weiss auch, was wo wächst und geschnitten bzw. gefällt wird und zeigt sich allenfalls bereit, etwas von diesem «Grüngut» abzugeben.
Eine freundliche Frage wirkt manchmal auch bei Gartenbesitzern oder Landschaftsgärtner, die im Quartier Sträucher und Büsche pflegen, als Türöffner. Ich jedenfalls habe so schon wunderschöne Perückenstrauch-Äste oder Hagenbutten-Zweige mit auf den Heimweg bekommen …